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409. Verhandlungstag: Ein Befangenheitsantrag mit Ansage !
Das Ende des NSU-Prozesses verzögert sich weiter.
Grund: Eine Befangenheitsantrag des mutmaßlichen NSU-Unterstützers Ralf Wohlleben, der wegen Beihilfe zum neunfachen Mord angeklagt ist.
Es war ein Antrag mit Ansage: Seit Wochen rechneten Prozessbeobachter damit, dass der mutmaßliche NSU-Waffenlieferant Wohlleben die Richter des Strafsenats am Münchner Oberlandesgericht wegen Befangenheit ablehnen würden - seit seine Verteidiger einen Beweisantrag eingebracht hatten, mit dem sie beweisen wollten, dass die Tatwaffe des NSU nicht durch Wohlleben, sondern jemand anderen geliefert wurde.
Es geht um jene berüchtigte Pistole Ceska 83, mit der die Neonazi-Terroristen neun Migranten ermordeten.
Da die Richter vergleichbare Anträge in der Vergangenheit mehrfach verworfen hatten, war abzusehen, dass sie auch diesen ablehnen würden.
Endlose Endphase
Ebenso wie abzusehen war, dass Wohllebens Verteidigung diese Gelegenheit nützen würde, einen Befangenheitsantrag zu stellen.
Solche Ablehnungsgesuche sind zu dieser Phase eines Verfahrens höchst ungewöhnlich.
Denn eigentlich befindet sich der NSU-Prozess längst in der Schlussphase, seit Sommer schon wird plädiert.
Nur noch einige wenige Schlussvorträge der Opfer-Anwälte stehen aus, anschließend will sich noch die Witwe eines NSU-Mordopfers zu Wort melden, dann wären die Verteidiger mit ihren Plädoyers an der Reihe.
Mit dem Befangenheitsantrag am Donnerstag verzögert sich der nun fast schon fünf Jahre laufende Prozess weiter.
Nächsten Dienstag soll es weiter gehen, was allerdings fraglich ist, denn erst einmal muss ein anderer Senat über den Befangenheitsantrag gegen die Richter im NSU-Verfahren entscheiden.
Der NSU-Prozess verzögert sich damit weiter.
Wann ein Urteil fallen wird, ist völlig offen.
Das Ende des NSU-Prozesses verzögert sich weiter.
Grund: Eine Befangenheitsantrag des mutmaßlichen NSU-Unterstützers Ralf Wohlleben, der wegen Beihilfe zum neunfachen Mord angeklagt ist.
Es war ein Antrag mit Ansage: Seit Wochen rechneten Prozessbeobachter damit, dass der mutmaßliche NSU-Waffenlieferant Wohlleben die Richter des Strafsenats am Münchner Oberlandesgericht wegen Befangenheit ablehnen würden - seit seine Verteidiger einen Beweisantrag eingebracht hatten, mit dem sie beweisen wollten, dass die Tatwaffe des NSU nicht durch Wohlleben, sondern jemand anderen geliefert wurde.
Es geht um jene berüchtigte Pistole Ceska 83, mit der die Neonazi-Terroristen neun Migranten ermordeten.
Da die Richter vergleichbare Anträge in der Vergangenheit mehrfach verworfen hatten, war abzusehen, dass sie auch diesen ablehnen würden.
Endlose Endphase
Ebenso wie abzusehen war, dass Wohllebens Verteidigung diese Gelegenheit nützen würde, einen Befangenheitsantrag zu stellen.
Solche Ablehnungsgesuche sind zu dieser Phase eines Verfahrens höchst ungewöhnlich.
Denn eigentlich befindet sich der NSU-Prozess längst in der Schlussphase, seit Sommer schon wird plädiert.
Nur noch einige wenige Schlussvorträge der Opfer-Anwälte stehen aus, anschließend will sich noch die Witwe eines NSU-Mordopfers zu Wort melden, dann wären die Verteidiger mit ihren Plädoyers an der Reihe.
Mit dem Befangenheitsantrag am Donnerstag verzögert sich der nun fast schon fünf Jahre laufende Prozess weiter.
Nächsten Dienstag soll es weiter gehen, was allerdings fraglich ist, denn erst einmal muss ein anderer Senat über den Befangenheitsantrag gegen die Richter im NSU-Verfahren entscheiden.
Der NSU-Prozess verzögert sich damit weiter.
Wann ein Urteil fallen wird, ist völlig offen.